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- 01.09.2011 Der elektronische Aufenthaltstitel,
Quelle: Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit zertifiziertem Chip wurde am 1. September 2011 eingeführt.
Mit Einführung des eAT im Kreditkartenformat werden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst. Der elektronische Aufenthaltstitel besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und die persönlichen Daten gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.
Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel 
- 27.05.2011, Girokonto für Au-Pair,
Quelle: Au Pair Agentur
Gastfamilien in Deutschland die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen wollen, müssen dies gegenüber den Finanzämtern mittels Beleg nachweisen. Dazu zählt auch die Zahlung des monatlichen Taschengeldes. In zunehmenden Maß werden handschriftliche Quittungen der Gastfamilien gegenüber dem Au-Pair von den Finanzämtern nicht anerkannt. Problematisch wird es, wenn das Au-Pair bereits die Gastfamilie verlassen hat, die regelmäßige Bezahlung des Taschengeldes dem Finanzamt zu bestätigen. Wir können nur allen Gastfamilien empfehlen, für das aufgenommene Au-Pair ein kostenloses Girokonto einzurichten. Somit haben Gastfamilien die Möglichkeit mittels Kontoauszug die Zahlungen an das Au-Pair zu belegen.
Informationen zu kostenlosen Girokonten finden Sie u.a. auf den Seiten: - testsieger-konto.de
- dynamisch.vergleich.de
- 22.05.2011, vom Au-Pair mitgebrachte mobile Computer (Laptop, I-Pad etc.) Quelle: Verband
Wir möchten aus aktuellen Anlass die Gastfamilien darauf aufmerksam machen, Ihrem Au-Pair den Internetzugang mittels die vom Au-Pair mitgebrachten mobilen Computer nicht bedenkenlos zu gestatten. Da in Deutschland normalerweise der Eigentümer des Anschlusses haftbar gemacht wird, gehen Sie als Gastfamilien ein hohes Risiko ein, insofern z.B. Musik Up-und Downloads über das mitgebrachte Laptop vom Au-Pair durchgeführt werden. Informieren Sie Ihr Au-Pair und vereinbaren Sie klare Regelungen, lassen Sie illegale Downloadprogramme o.ä. von dem Computer entfernen. Meist ist den Au-Pairs die unterschiedliche Rechtslage zwischen ihren Heimatland und Deutschland gar nicht bewusst.
- 13.04.2011, Neue Merkblätter Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Von der Bundesagentur für Arbeit wurden die Merkblätter "Au-pair-Info-fuer-dt-Gastfamilien" und "Au-pair-bei-dt-Gastfamilien" neu veröffentlicht. |