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 Infos für Au-Pair:  Info zur Führerscheinregelung Au-Pair
 


Infos zur Führerscheinregelung

 
 

 
 

Änderung der Führerscheinverordnung u.a. für Au-Pairs in Deutschland

Begründet der Inhaber einer in einem Nicht-EU Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, besteht die Berechtigung zum führen von Kraftfahrzeugen noch sechs Monate (früher 12 Monate) Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate im Inland haben wird.
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr.55

Au Pair Beschäftigte dürfen in Deutschland mit einem gültigen internationalen Führerschein 6 Monate lang Auto fahren. Falls der Führerschein nicht im Heimatland übersetzt wurde, kann man es bei ADAC übersetzen lassen (für die ADAC Mitglieder ist dieser Service kostenlos, alle anderen informieren sich bitte beim ADAC). Besteht die Notwendigkeit dass, das Au- Pair zur Erfüllung seiner Aufgaben in der Gastfamilie über den Zeitraum von 6 Monaten hinausgehend ein Kraftfahrzeug führen muss, ist eine Fristverlängerung von 6 Monaten bei der dem Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen. Die Kosten der Verlängerung trägt die Gastfamilie.

Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:

- Formloser, schriftlicher Antrag aus dem die Notwendigkeit der Verlängerung hervorgeht,
- Kopie des Führerschein vom Au-Pair
- Kopie des Au-Pair Visa (Aufenthaltsdauer und Ausreisetermin)
- Anmeldeunterlagen des Au-Pair
- Vermittlungs- und Betreuungsvereinbarung

In dem schriftlichen Antrag an die Fahrerlaubnisbehörde sollten Sie eindeutig darauf eingehen dass das Au-Pair sich lediglich für einen begrenzten Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland aufhält und das Führen eines Kraftfahrzeuges notwendig ist
(z. B. die Abholung der Kinder vom Kindergarten/ Schule oder von Veranstaltungen)

Ein Anspruch auf Erteilung der Verlängerung besteht nicht!
Vielmehr liegt es im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters oder der Entscheidung auf Behördenebene, der Fristverlängerung, im Sinne des Antragstellers zu entscheiden.

Wird dem Antrag auf Fristverlängerung nicht entsprochen hat die Teilnahme mit einem Fahrerlaubnispflichtigen KFZ am öffentlichen Straßenverkehr zu unterbleiben.
Die Zuwiederhandlung erfüllt den Straftatbestand, auf Seiten des Au- Pair, Fahren ohne gültigen Führerschein, auf Veranlassung der Gastfamilie, Ermächtigen zum Fahren ohne gültigen Führerschein.

 

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