Informationen zu Au-Pair Stellen in Deutschland

Hilfestellung zur Bewerbung als Au-Pair in Deutschland

Bist Du selbständig genug und verfügst bereits über gute Deutsch-Kenntnisse, dann besteht für Dich die Möglichkeit dich direkt bei unserer Agentur als Au-Pair zu bewerben. Dabei sind folgende Punkte wichtig:

  • Die Bewerbungsunterlagen als Au-Pair müssen vollständig und lückenlos eingereicht werden - siehe Übersicht
  • Du musst schriftlich UND telefonisch erreichbar sein, nur per e-mail oder Messenger ist unzureichend!
  • Ein Mitarbeiter der Agentur wird sich unangemeldet mit Dir telefonisch in Verbindung setzen, um deine Sprachkenntnisse einschätzen zu können.
  • Du übernimmst die Informationspflicht gegenüber unserer Agentur, insofern Du vom Au-Pair-Programm zurücktreten möchtest oder Dich für eine Familie einer anderen Agentur entschieden hast.
  • Akzeptierst Du eine von der Au-Pair Agentur CHANCE angebotenen Gastfamilie, bist Du selbst für den Informationsfluss zuständig. Das heißt, Mitteilungen über den Termin bei der Deutschen Botschaft, den Erhalt des Visums, den genauen Einreise-Details sind nach Rücksprache mit der Gastfamilie umgehend der Agentur mitzuteilen.

 

Bewerbung als Au-Pair über eine Partner Agentur

Jede unserer Partneragenturen bemüht sich, den von uns geforderten Standard an Vermittlungsqualität zu gewährleisten. Das heißt für Dich, umfassende Information zum Thema Au-Pair, Unterstützung bei der Beantragung des Visums, bis hin zu den Reisevorbereitungen. Dieser Service der Partneragenturen wird nicht kostenlos angeboten und ist von dem jeweiligen Bewerber zu tragen. Informiere Dich daher schon vorab bei unserer Partneragentur über die Kosten, die auf dich zukommen.

 

Rechte und Pflichten als Au-Pair, Taschengeld für Au-Pairs in Deutschland

Als Au-Pair hast Du Anspruch auf freie Kost und Logis bei Deiner Gastfamilie. Du bekommst in Deutschland ein Taschengeld in Höhe von 260,- Euro pro Monat von der Familie und sie übernehmen die Kosten für deine Krankenversicherung. Außerdem wird Dir die Gastfamilie den Besuch der Sprachschule ermöglichen, sich mit 50,- Euro pro Monat an den Sprachkurskosten beteiligen und die Fahrtkosten zur Sprachschule übernehmen. Im Gegenzug hilfst Du der Familie an 30 Stunden pro Woche bei der Betreuung der Kinder und im Haushalt. Zwei bis Dreimal pro Woche kann die Familie verlangen dass Du am Abend zum Babysitting zur Verfügung stehst, diese Zeit ist der Wochenarbeitszeit anzurechnen. Du bist verpflichtet, Dich nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, innerhalb der vorgegebenen Fristen bei den deutschen Behörden anzumelden. Als Au-Pair darfst Du nur für die im Visum eingetragene Familie tätig sein, anderweitige Beschäftigungsverhältnisse sind nicht erlaubt.

 

Die Aufgaben eines Au-Pairs

Die zu erfüllenden Aufgaben sind von Gastfamilie zu Gastfamilie unterschiedlich. Du machst zum Beispiel das Frühstück für die Kinder, bringst die Kleinsten in den Kindergarten oder zur Schule und holst sie wieder ab. Du nimmst an den Freizeitaktivitäten der Familie teil, spielst mit den Kindern, findest interessante Beschäftigungen für sie, oder unterstützt die Größeren bei den Hausaufgaben. Dazu zählen auch: waschen und anziehen, bei Babies natürlich auch Windeln wechseln und füttern, abends zu Bett bringen, eine Gute-Nacht-Geschichte vorlesen, und vieles mehr. - Einfach alles das, was eine große Schwester auch machen würde.

 

Gültigkeit Deines Reisepasses

Dein Reisepass muss mindestens ein halbes Jahr länger als dein geplanter Aufenthalt als Au-Pair in Deutschland gültig sein. Die Deutsche Botschaft in Deinem Heimatland wird keine Verlängerung Deines Reisepasses durchführen, das heißt, du musst dich VOR dem Visa-Antrag um einen gültigen Pass kümmern, da dein Aufenthalt im Gastland sonst frühzeitig beendet wird, denn die Ausländerbehörde wird Dir nur die Visaverlängerung bis Ablauf der Gültigkeit deines Reisepasses gewähren!

 

Voraussetzungen zum Erhalt des Au-Pair-Visums

Um ein Visum für einen Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland zu erhalten, sind viele Etappen zu meistern. Als erster und wichtigster Punkt ist die Prüfung Deiner deutschen Sprachkenntnisse. Dies kann entweder durch ein Interview eines Botschaftsangestellten geschehen, oder durch die Vorlage eines Goethe A1 Zertifikats.
TIPP: sprich mit den Kollegen unserer Partneragenturen, denn viele Mädchen und Jungen sind vor Dir bei den Tests gewesen und haben Umfang und Inhalt kennen gelernt. So kannst Du dich etwas detaillierter darauf vorbereiten, um den Sprachtest zu bestehen. Der Antrag bei der deutschen Botschaft zum Erhalt eines Au-Pair Visums ist kostenpflichtig! Die Kosten belaufen sich in der Regel auf 60,- Euro und werden bei einer Visa-Ablehnung nicht erstattet. Der Bearbeitungszeitraum für das Visum ist abhängig von der jeweiligen Botschaft, dem zuständigen Arbeits- und Ausländeramt, und wird durchschnittlich 6 bis 10 Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

 

Reisevorbereitung

Hast Du das Visum in Deinem Pass, kannst Du mit den Reisevorbereitungen beginnen. Informiere dich, wie man am besten und günstigsten nach Deutschland reisen kann. Dies kann per Bus, Zug oder in den meisten Fällen per Flugzeug sein. Auf unserer Website findest du HIER Informationen. Unsere Partneragenturen oder die Au-Pair Agentur CHANCE unterstützen Dich bei der Auswahl.

 

Anreise und Ankunft

Besprich bitte Deine Reisepläne mit Deiner Gastfamilie, bevor Du einen Ticket buchst. Spätestens kurz vor Abreise solltest du dich nochmal bei deiner Gastfamilie melden, um Ihnen möglicherweise korrigierte Ankunfts-Details oder aber die Telefonnummer des Busfahrers mitzuteilen, um eventuelle Veränderungen des Reiseplanes zu erfahren. Vergiß nicht, im Handgepäck deinen Au-Vertrag bei dir zu tragen, und auch die Kontaktdaten (Telefonnummer!) deiner Gasteltern, um sie über mögliche Reiseplan-Änderungen sofort informieren zu können.

 

Die erste Wochen in der Familie

Es gibt viel zu erzählen und noch viel mehr zu lernen. Du musst dich vertraut machen mit deinen Aufgaben, es erfolgt vielleicht eine Übergabe und Einweisung durch das Vorgänger Au-Pair, und nicht zu vergessen, die Anmeldungen beim Ausländer-, Arbeits- und Einwohnermeldeamt.

 

Der Alltag stellt sich ein

Die Abläufe zwischen Dir und der Familie sind inzwischen klar geregelt und Du hast einen festen Platz im Alltag. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen sich über eine sinnvolle Freizeitgestaltung Gedanken zu machen. Gemeinsame Unternehmungen mit der Familie oder anderen Au-Pairs, Sportstudio, Radfahren und andere Saisonsportarten, aber auch ein umfangreiches Kulturprogramm, Bibliotheken und Städtereisen können jetzt in Angriff genommen werden.

 

Wenn das erste Heimweh kommt

Bei vielen Au-Pairs kommt, überwiegend in der ersten Phase des Aufenthalts in einem fremden Land, das Heimweh. Es fehlen einem die Eltern, die Freunde und Bekannten aus dem täglichen Leben, dazu hat man oft entsprechend viel Zeit, um über sich und die neue vielleicht noch ungewohnte Lebenssituation nachzudenken. Diese Phase kann unterschiedlich lange anhalten, sollte jedoch nach ca. einem Monat überstanden sein. Damit das Heimweh rechtzeitig vergeht, unterstützen wir Dich dabei, unter andern erhältst Du von uns die Adressen von anderen Au-Pairs in Deutschland, so kannst du entsprechende Kontakte knüpfen. 

 

Der Sprachkurs

Ein wichtiger Bestandteil des Au-Pair-Programms ist der Sprachkurs. Da Du bereits über Grundkenntnisse der deutsche Sprache verfügst, ist die Auswahl des richtigen Kurses an einer Volkshochschule oder privaten Sprachschule der nächste Schritt. Unsere Agentur oder Deine Gastfamilie wird Dich bei der Auswahl eines geeigneten Sprachkurses unterstützen. Genauere Informationen erteilen die Mitarbeiter der Volkshochschulen oder der privaten Fremdspracheninstitute, diese können Dich dazu umfassend beraten und in Form eines Einstufungstest auch dein aktuelles Sprach-Niveau feststellen. Und falls es gerade keinen passenden Sprachkurs vor Ort gibt, kannst du die Wartezeit bis zum nächsten Kurs problemlos mit einem Online-Kurs bei LINGODA  überbrücken.

 

Probleme in der Familie

Ansprechpartner in Deutschland ist für Dich in erster Linie die Au-Pair Agentur CHANCE. Wir werden Dir bei Problemen mit der Gastfamilie helfen und dich beraten. Wir werden versuchen, Dir dabei zu helfen, die anstehenden Probleme zwischen Dir und der Gastfamilie zu klären. Wichtig ist immer das offene Gespräch mit der Familie, anstatt die schweigen und zu leiden, oder gar hinter dem Rücken der Familie nach einer neuen Familie zu suchen. Denn sollte es auch mit unserer Hilfe nicht möglich sein, die Probleme zu lösen, so besteht für Dich die Möglichkeit der Um-Vermittlung in eine andere Gastfamilie.   Alle Aupairs der Au-Pair-Agentur CHANCE erhalten von uns eine Notrufnummer für Au-Pairs und einen Au-Pair Ausweis mit allen notwendigen Daten zum Au-Pair, zur Gastfamilie, zur Versicherung und zu der betreuenden Agentur.

 

Wichtige rechtliche Hinweise zum Au-Pair Jahr in Deutschland

  • Das von der deutschen Botschaft ausgestellten Visum ist begrenzt auf die Dauer von 3 bzw. 6 Monaten. Das Visum muss von Dir und Deiner Gastfamilie bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland verlängert werden. Die Kosten zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung des Au-Pairs trägt im vollen Umfang die Gastfamilie.
  • Du bist berechtigt, mit dem von der deutschen Botschaft ausgestellten Visum in die Staaten des Schengener Abkommens zu reisen.
  • Du hast nur die Berechtigung, als Au-pair bei der in Deinem Visum eingetragenen Gastfamilie zu arbeiten. Anderweitige zusätzliche Beschäftigungen (z.B. in der Gastronomie oder in anderen Privathaushalten usw.) sind nicht statthaft und daher eine illegale Beschäftigung. Dies kann zu einer Anzeige führen, und damit erlischt Dein Visum und Du musst mit der Ausweisung aus Deutschland rechnen.
  • Für Au-Paira aus Nicht-EU-/EWR Staaten besteht nur der einmalige Aufenthalt von 1 Jahr. Eine Verlängerung des Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland darüber hinaus ist nicht möglich.
  • Die Vermittlung als Au-Pair in die Bundesrepublik Deutschland ist nur für Bewerber möglich, die den 27. Geburtstag noch nicht erreicht haben.
  • Zu beachten ist auch die unten stehende Führerscheinregelung für Deutschland.
Infos zur Führerscheinregelung

Änderung der Führerscheinverordnung u.a. für Au-Pairs in Deutschland

Begründet der Inhaber einer in einem Nicht-EU Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, besteht die Berechtigung zum führen von Kraftfahrzeugen noch sechs Monate (früher 12 Monate) Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate im Inland haben wird.
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr.55

Au Pair Beschäftigte dürfen in Deutschland mit einem gültigen internationalen Führerschein 6 Monate lang Auto fahren. Falls der Führerschein nicht im Heimatland übersetzt wurde, kann man es bei ADAC übersetzen lassen (für die ADAC Mitglieder ist dieser Service kostenlos, alle anderen informieren sich bitte beim ADAC). Besteht die Notwendigkeit dass, das Au- Pair zur Erfüllung seiner Aufgaben in der Gastfamilie über den Zeitraum von 6 Monaten hinausgehend ein Kraftfahrzeug führen muss, ist eine Fristverlängerung von 6 Monaten bei der dem Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen. Die Kosten der Verlängerung trägt die Gastfamilie.

Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:

- Formloser, schriftlicher Antrag aus dem die Notwendigkeit der Verlängerung hervorgeht,
- Kopie des Führerschein vom Au-Pair
- Kopie des Au-Pair Visa (Aufenthaltsdauer und Ausreisetermin)
- Anmeldeunterlagen des Au-Pair
- Vermittlungs- und Betreuungsvereinbarung

In dem schriftlichen Antrag an die Fahrerlaubnisbehörde sollten Sie eindeutig darauf eingehen dass das Au-Pair sich lediglich für einen begrenzten Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland aufhält und das Führen eines Kraftfahrzeuges notwendig ist
(z. B. die Abholung der Kinder vom Kindergarten/ Schule oder von Veranstaltungen)

Ein Anspruch auf Erteilung der Verlängerung besteht nicht!
Vielmehr liegt es im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters oder der Entscheidung auf Behördenebene, der Fristverlängerung, im Sinne des Antragstellers zu entscheiden.

Wird dem Antrag auf Fristverlängerung nicht entsprochen hat die Teilnahme mit einem Fahrerlaubnispflichtigen KFZ am öffentlichen Straßenverkehr zu unterbleiben.
Die Zuwiederhandlung erfüllt den Straftatbestand, auf Seiten des Au- Pair, Fahren ohne gültigen Führerschein, auf Veranlassung der Gastfamilie, Ermächtigen zum Fahren ohne gültigen Führerschein.