Kosten der Au-Pairs

Welche Kosten muss das Au-Pair selbst tragen?
In erster Linie sind es die An- und Abreisekosten, die vom Au-Pair selbst aufgebracht werden müssen. Hier gibt es jedoch geringfügige Ausnahmen für Au-Pair Bewerber aus Übersee und Fernost, deren Anreisekosten allein oftmals höher sind als das Au-Pair-Taschengeld von 2-4 Monaten. Hier erklären sich immer öfter Gastfamilien bereit, das Au-Pair zu unterstützen, indem sie einen Teil oder die gesamten An- bzw. Rückreisekosten übernehmen oder für diese zumindest in Vorleistung gehen.
Da der Sprachkurs ein elementarer Bestandteil des Jugendaustauschprogramms ist, müssen sich die Gastfamilien mit 50,- Euro pro Monat an den Sprachkurs-Kosten beteiligen. Damit kann in der Regel der größte Teil der Gesamtkosten für Sprachkurse und Lernmaterialien gedeckt werden. Kosten, die den Betrag der monatlichen Beteiligung übersteigen, sind vom Au-Pair selbst zu tragen.
Die An- und Abfahrtkosten zum Sprachkurs trägt jedoch die Gastfamilie, wobei dies unterschiedlich geregelt wird. Manche Familien übernehmen die Kosten für eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr (Bus, Bahn), andere stellen ein Fahrrad oder das Auto zur Verfügung (natürlich nur, wenn das Au-Pair einen gültigen Führerschein besitzt und entsprechende Fahrpraxis hast), wieder andere bieten an, Fahrtdienste zu leisten.
Sämtliche Kosten, welche vor der Anreise des Au-Pairs entstehen, z.B. für das ärztliche Attest, Bewerbung, Passfotos, Fahrtkosten, Visagebühren der Deutschen Botschaft usw. sind vom Au-Pair selbst zu tragen.
Worauf Du achten musst, findest Du unter Info für Au-Pair.
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