Au Pair Kosten, diese Unterhaltskosten haben Gastfamilien in Deutschland

Au-Pair Kosten, oder was kostet ein Au-Pair?

Bevor man sich als Familie dazu entscheidet, ein Au-Pair aufzunehmen, sollte natürlich auch der finanzielle Aspekt bedacht werden. Ein Au-Pair stellt zwar auf den ersten Blick eine eher kostengünstige Möglichkeit der Kinderbetreuung dar, jedoch sollte man bedenken, dass es mit Taschengeld alleine nicht getan ist. Daher zeigen wir Ihnen hier eine realistische Aufstellung, welche Kosten durch die Aufnahme eine Au-Pairs auf Sie zukommen.

Die Bewerbung als Gastfamilie, sowie die Erstellung eines individuellen Familien-Profils sind natürlich kostenlos. Auch für die Übersendung von eventuell in Frage kommender Aupair-Profile und den direkten Kennenlern-Kontakt fällt keine Bearbeitungsgebühr an.


Die Vermittlungsgebühr für „Wechsel-Aupairs“ aus visa-pflichtigen Ländern, die bereits in Deutschland sind, und eine neue Gastfamilie suchen/brauchen, staffelt sich wie folgt:

Geplanter Aufenthalt: 10-12 Monate: 650,- EUR
Geplanter Aufenthalt: 6-10 Monate: 550,- EUR
Geplanter Aufenthalt: unter 6 Monate: 450,- EUR

Die Vermittlungsgebühr für Aupair-Bewerber/innen aus visa-pflichtigen Ländern beläuft sich auf 650,- Euro.


Die Vermittlungsgebühr für selbstgesuchte Aupairs je nach Wunsch der Familie:

Erstellung der Einladungs-Dokumente (inkl. Vermittlung und Betreuung) 550,- Euro
Nur Erstellung der Einladungs-Dokumente (ohne weitere Betreuung) 380,- Euro

Die Vermittlungsgebühr ist nach Erstellung des Aupair-Vertrages zur Zahlung fällig undversteht sich zzgl. MwSt.


Die Vermittlungsgebühr für Aupairs aus EU oder nicht-visa-pflichtigen Ländern sind jeweils um 100,- Euro höher.


Für Stammfamilien wird bei jeder Folgevermittlung ein Stammfamilien-Rabatt in Form von Skonto eingeräumt, das sich jährlich / pro Folgevermittlung stetig weiter erhöht.


Indirekten Kosten, die durch die Beschäftigung eines Aupairs entstehen:

monatliches Taschengeld für das Au-Pair monatlich 280,- Euro
Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr (einmalig beim Ausländeramt) einmalig 100,- Euro
Kosten für DHL Express zur Übersendung der Einladungsdokumente (wenn gewünscht) einmalig 48,- bis 73,- Euro
private Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung monatlich 21,- bis 49,- Euro
Zuschuß zu Weiterbildungsmaßnahmen (Sprachkurs) monatlich 50,- Euro
Übernahme der Fahrtkosten zum Sprachkursbesuch monatlich ca. 10,- bis 90,- Euro
Aufwendungen zur freien Unterkunft / Verpflegung
(Lebensunterhalt, Strom, Wasser, Heizung, Telefon,
ggf. Kleidung, Unternehmungen, Eintrittsgelder usw)
monatlich ca. 100,- bis 300,- Euro
Kosten für ein amtsärztliches medizinisches Zeugnis (bei Verlangen der Behörden oder der Familie) einmalig ca. 100,- bis 190,- Euro

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bonusprogramm für Gastfamilien

Ihre Empfehlung ist uns etwas wert!

Sie als Familien können am besten beurteilen, ob Qualität und Dienstleistung der Au-Pair Agentur CHANCE überzeugen!
Werben Sie für uns weitere Familien für unser Au-Pair Programm und profitieren Sie durch Ihre Empfehlung!

Ihre Empfehlung ist uns 25,00 Euro pro geworbene Familie wert!


Wie kommt man zu einem Bonus?

Die von Ihnen geworbene Gastfamilie notiert bei der Familien-Bewerbung Ihren Namen auf Seite 3 des Fragebogens.
Sollte es zu einer rechtsgültigen Vermittlung kommen, erhalten Sie den Bonus nach Ankunft des gewählten Au-Pairs.


Teilnahmebedingungen

  • Mitarbeiter und Partneragenturen sind nicht berechtigt am Bonusprogramm teilzunehmen!
  • Der Bonus ist kumulierbar sowie anrechenbar auf Vermittlungen von Au-Pairs
  • Sie können sich den erworbenen Bonus auszahlen lassen
  • Es wird kein Bonus gewährt:
    • insofern die geworbene Gastfamilie ein Au-Pair durch Eigeninitiative gefunden hat,
    • bei einer Umvermittlung (Weitervermittlung in eine andere Gastfamilie) eines Au-Pair,
    • für geworbene Familien die bereits Kunde bei der Au-Pair Agentur CHANCE sind,
    • für geworbene Familien die bis vor einem Jahr Kunde bei der Au-Pair Agentur CHANCE waren,
    • insofern kein rechtskräftiger Vertrag zwischen geworbener Gastfamilie und der Au-Pair Agentur CHANCE zustande kommt,
    • wenn der Vertrag in der Vermittlungsphase oder 1 Monat nach Ankunft des Au-Pair in der Familie gekündigt wird.